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rs246 • RS2 aus der Schweiz
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RS2 aus der Schweiz

Verfasst: Montag 17. Juli 2006, 15:31
von Franki77
Hallo,

weiß jemand, was es zu beachten gibt bei Fahrzeugen, die aus der Schweiz wieder nach Deutschland kommen in Bezug auf:
- Zulassung
- TÜV/AU
- Ausstattungsmerkmale
- sonstiges?

Gruß und Dank,

Frank ;-)

Re: RS2 aus der Schweiz

Verfasst: Montag 17. Juli 2006, 18:02
von Pascal
Franki77 hat geschrieben: - Zulassung
Betreffend Zulassung würde ich den RS2 einfach dort anmelden bei deiner Zulassungsstelle.

Franki77 hat geschrieben: - TÜV/AU
Das muss gemacht werden, da der TÜV den schweizerischen TÜV und AU nicht anerkennt. Auch wenn dein Verkäufer schreibt MFK geprüft ... heisst das noch lange nicht, dass der TÜV keine Mängel finden wird. Den TÜV & AU musst du neu machen.

MFK = Motofahrzeugkontrolle (bei uns Schweizer ein gebräuchliches Wort)

Franki77 hat geschrieben: - Ausstattungsmerkmale
Da gibts vielleicht ein paar kleine Unterschiede ... aber keine grossen. Ich weiss zum Beispiel ... beim S3 waren in Deutschland die Aluspiegel Serie aber der Tempomat nicht. Dafür war in der Schweiz der Tempomat Serie aber die Aluspiegel waren aufpreispflichtig.

Franki77 hat geschrieben: - sonstiges?
Wie siehts mit der MwSt aus? Hast du dich erkundigt?



Hoffe konnte dir helfen oder wenn du weitere Fragen hast ... einfach fragen... :-D

Gruß und Dank,

Frank

Verfasst: Sonntag 23. Juli 2006, 13:08
von Pascal
@ Frank

Du musst in Flensburg eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen. Kostet allerdings ca. 15 Euro und kommt per Nachnahme. Dann ab zum TÜV und AU und dann zum Strassenverkehrsamt.

Für die Unbedenklichkeitsbescheinigung brauchst du eine Kopie des Kaufvertrages, sowie Fahrgestellnummer. Du kannst sie per Fax beantragen, geht schneller und wird auch ziemlich schnell bearbeitet.

Verfasst: Sonntag 30. Juli 2006, 16:01
von S2
Nicht zu vergessen die Unbedenklichkeitsbescheinigung die an der Grenze von den deutschen Zoll Beamten ausgefüllt werden muss.

Du brauchst zum anmelden an der Zulassungsstelle:

Eine bestandene §21 Tüv Untersuchung

Eine bestandene Abgasuntersuchung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls, auf der steht das das Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden kann

Ein Dokument des KBA´s das wie erwähnt per Nachnahme für ca. 15Euro nach hause geschickt wird, auf dem steht das das Fahrzeug weder gestohlen ist noch in Deutschland zugelassen war

Und den ehemaligen Schweizer Fahrzeugausweis, dieser wird dann von der deutschen Zulassungsstelle an die schweizer behörden zurückgeschickt.

Kostenpunkt auf der Zulassungsstelle für das ganze bei uns in Bayern ca. 60-80€.

Da kommt schon bisschen was zusammen, aber wenn man weiss wo man suchen muss in der Schweiz gibt es dort oft Schnäppchen zu ergattern, die es bei uns nicht so häufig gibt.

gruss wolfi

Verfasst: Mittwoch 23. August 2006, 16:55
von Gemello
Bei einem Kaufpreis über 9200 Sfr muß auch noch die Warenverkehrsbescheinigung euro 1 ausgefüllt werden, die gibts bei jeder Ihk. Bitte nicht vergessen das der Schweizer Zoll das gleiche Papier will, aber eben nur in deren Ausfertigung und die Bürozeiten an der Grenze einhalten, sonst kannste bis nächsten Werktag warten :evil: . Infos zum Kauf hierrüber gibts auch noch beim ADAC.